Verkehrsberuhigt heißt: Nicht mehr als sieben km/h

Dienstag, den 16. August 2011 um 10:21 Uhr Verfasst von  Dennis Schmidt
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Verkehrsberuhigt heißt: Nicht mehr als sieben km/h Foto: ots

WALDECK-FRANKENBERG. Immer mehr Verkehr auf den Straßen im Landkreis bedeutet auch mehr Gefahren für Fußgänger und Radfahrer. Die Stadtväter versuchen mit verschiedenen Maßnahmen, die Gefahren zu reduzieren. Eine Maßnahme: eine "verkehrsberuhigte Zone" einrichten. Hier gelten besondere Regeln, die Beobachtungen der Polizei zufolge aber nicht jedem Fahrer klar sind.

"Teilweise herrscht die Meinung vor, dass Geschwindigkeiten von 20 bis 30 km/h gerechtfertigt sind", berichtet Polizeisprecher Volker König nach Kontrollen in der Flechtdorfer Straße in Korbach. Dabei seien die Regeln "klar definiert und festgelegt":

  • Der Beginn ist mit Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet, das Ende mit Zeichen 325.2.
  • Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das bedeutet etwa sieben km/h und gilt auch für Radfahrer.
  • Parken ist nur an besonders gekennzeichneten Stellen erlaubt
  • Fußgänger dürfen die gesamte Straße benutzen
  • Mit spielenden Kindern ist zu rechnen
  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich
  • Auch hier gilt die Gurtpflicht
  • Fahrzeuge die den verkehrsberuhigten Bereich verlassen, müssen immer Vorfahrt gewähren.
Zuletzt geändert am Dienstag, den 16. August 2011 um 10:56 Uhr
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