Das richtige Verhalten, wenn es gekracht hat

Freitag, den 12. August 2011 um 11:46 Uhr Verfasst von  Dennis Schmidt
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Das richtige Verhalten, wenn es gekracht hat Foto: Archiv

WALDECK-FRANKENBERG. Schnell ist es passiert: Ein unaufmerksamer Moment, eine ungewollte Ablenkung und schon kracht es. Wenn das eigene Auto in einen Unfall verwickelt ist, heißt es, Ruhe bewahren. Sind die Beteiligten nicht verletzt, gilt es, den Unfallhergang festzuhalten. Die Europäische Union hat dafür einen standartisierten Unfallbogen veröffentlicht. Wer ihn ausfüllt, gibt damit keinerlei Schuldbekenntnis ab. Es geht lediglich um die Umstände des Unfalls.

Für den Fall der Fälle sollten zwei Exemplare (herunterladbar weiter unten) im Handschufach liegen. Wer noch eine Einwegkamera oder ein Handy mit Fotofunktion dabei hat, sollte von der Lage mehrere Bilder anfertigen. Die Autos sollten deshalb vorerst nicht bewegt werden. Handelt es sich um einen größeren Unfall, muss die Polizei hinzugezogen werden. Wenn nur ein Parkrempler ohne verletzte Personen vorliegt, rückt die Polizei im allgemeinen nicht aus.

Zeugen sollten befragt und deren Namen und Adresse notiert werden. Das gilt auch für den jeweiligen Unfallgegner.

Zuletzt geändert am Dienstag, den 16. August 2011 um 12:03 Uhr
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