Prozess um blaues Auge geht mit eben solchem aus

Samstag, den 18. Februar 2012 um 13:59 Uhr Verfasst von  Andreas Schmidt
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BREIDENBACH. Mit dem sprichwörtlichen blauen Auge kam ein 20-Jähriger aus Niederdieten vor dem Amtsgericht davon – obwohl er während seiner Bewährungszeit auf der Kirmes in Breidenstein einem 19-Jährigen ein eben solches verpasst hatte.

Laut Anklage hatte der 20-Jährige am 31. Juli vergangenen Jahres gegen 4.30 Uhr morgens die Breidenbacher Kirmes besucht und dem 19-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der erlitt daraufhin ein blaues Auge und wurde für drei Tage krank geschrieben. Das Prekäre an der Tat: Sie ereignete sich rund drei Wochen nach der letzten Verhandlung gegen den jungen Niederdietener. Und in dieser kam er mit einer Bewährungsstrafe davon, obwohl er zuvor bereits gegen seine Bewährung verstoßen hatte – ein „Akt der Gnade“, wie der vorsitzende Richter Cai Adrian Boesken schon damals betonte.

Wohl aus diesem Grund bestritt der Angeklagte zunächst, dass er sein Opfer, das auch als Zeuge auftrat, geschlagen habe – wohl wissend, dass er damit seine Bewährung und auch seine Ausbildungsstelle aufs Spiel setzte.

Boesken machte ihm hingegen klar: „Sie stehen auf einem sehr, sehr dünnen Eis. Denn wenn die Beweisaufnahme ergibt, dass Sie doch zugeschlagen haben, dann fahren Sie ein. Das wäre nämlich das zweite Bewährungsversagen.“ Vor dem Hintergrund, dass der junge Mann endlich die ersehnte Ausbildungsstelle gefunden hatte, verdeutlichte der Richter: „Wenn Sie den von Ihnen eingeschlagenen Lebensweg fortsetzen wollen und Sie die Tat begangen haben, dann geben Sie es zu.“

Auch der Anwalt des Angeklagten, Sascha Marks, redete seinem Mandanten noch einmal ins Gewissen: „Nur Du kannst wissen, ob Du zugeschlagen hast. Allerdings haben wir sechs Zeugen“, so der Anwalt. Und nach einer kurzen Unterbrechung zur Beratung sagte der Angeklagte aus und gab den Schlag zu. „Allerdings habe ich nicht mit der Faust geschlagen“, sagte der 20-Jährige.

Vielmehr habe er dem 19-Jährigen eine „Backpfeife gegeben, und zu sehen war danach auch nichts“, erinnerte er sich. Er sei vor dem Kirmesbesuch in einer Disco gewesen und gegen 4.30 Uhr mit einigen Kumpels in Breidenbach angekommen. „Wir gingen kurz ins Festzelt, wurden aber gleich wieder rausgeschickt, denn es war schon spät“, sagte der Angeklagte. Als er vor das Zelt kam habe er gesehen, wie das spätere Opfer „meinen Kumpel angemacht hat. Ich bin hingegangen, habe ihn am Kragen gepackt und gesagt, er soll keinen Stress machen.“ Dann sei es zu der Backpfeife gekommen.

„Ich dachte, mein Kumpel sei in einer bedrohlichen Situation“, versuchte der junge Mann den Schlag zu rechtfertigen. „Haben Sie denn gar nicht daran gedacht, dass Sie unter Bewährung stehen und erst drei Wochen vorher hier vor mir gesessen haben?“, fragte Boesken. Daran habe er in der Situation nicht gedacht, gab der Angeklagte zu.

Das Opfer schilderte den Vorfall ähnlich: „Wir wollten trinken und Spaß haben, dann habe ich mich mit einem Mitglied von der Burschenschaft in die Wolle gekriegt und wurde von der Security rausgeschmissen“, schilderte er. Vor dem Festzelt sei der Angeklagte auf ihn zugekommen, „und dann hat er mir eine gezogen“, so der Breidenbacher. Ob ihn der Angeklagte mit der Faust oder der flachen Hand geschlagen habe, daran hatte er keine Erinnerung. „Es ging alles so schnell.

Auf jeden Fall hatte ich am nächsten Tag ein blaues Auge und Kopfschmerzen, also bin ich zum Arzt gegangen“, sagte der 19-Jährige. Und der habe ihn dann drei Tage lang krank geschrieben.

Der junge Mann, mit dem das Opfer zunächst in Streit geraten war, sagte: „Die beiden haben sich angebrüllt, ich habe aber keinen Schlag gesehen.“ „Sie haben also genau in diesem Moment weggesehen?“, hakte Richter Boesken nach. Und auch der Staatsanwalt sagte: „Das glaube ich Ihnen jetzt nicht.“ Dennoch blieb der Zeuge bei seinen Angaben.

Der Stiefvater des Opfers, der nach dem Streit gekommen war, um den 19-Jährigen abzuholen, konnte zum Tathergang eben so wenig aussagen, wie die Freundin des Opfers. „Ich habe zwar einen Schlag gesehen, aber ob mit der Faust oder der flachen Hand, das weiß ich nicht“, sagte die 23-Jährige. Die Frage blieb also letztlich ungeklärt.

Sowohl der Bewährungshelfer als auch die Jugendgerichtshilfe stellten dem Angeklagten ein positives Zeugnis aus. Und das, obwohl er bereits einige Vorstrafen gesammelt hat: Betrug und Handel mit sowie Einfuhr von Betäubungsmitteln finden sich in seinem Register ebenso wie das Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht und Meineid.

„Der Angeklagte ist absolut zuverlässig und unproblematisch, spricht offen über seine Probleme. Außerdem hat er eine Ausbildung begonnen, die er sich selbst gesucht hat und zu der ihn seine Eltern jeden Tag fahren. Von daher bin ich über seine erneute Verfehlung sehr erstaunt“, äußerte der Bewährungshelfer. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe attestierte ihm: „Als er wegen der vorherigen Delikte in Untersuchungshaft saß, war er völlig unauffällig, immer freundlich und zugänglich. Außerdem kommt er aus einem familiären Umfeld, das ihn sehr unterstützt.“ Daher schlage er vor, den Lehrling zu einem Freizeitarrest zu verurteilen, „damit er seine Stelle behalten kann.“

Für Staatsanwalt Oliver Rust war indes klar: „Der Angeklagte hat gestanden, das Opfer ins Gesicht geschlagen zu haben – ob mit der Faust oder der flachen Hand können wir hier nicht klären.“ Er forderte eine Verurteilung nach Jugendrecht, wobei er betonte, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne, „denn es gab schon einen Gnaden-Akt“. Daher forderte er eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Rechtsanwalt Marks hingegen gab das „umfassende Geständnis“ seines Mandanten zu bedenken. „Wie der Schlag ausgeführt wurde bleibt nebulös, daher gehe ich von einer Ohrfeige aus“, meinte er. Zwar gebe es durch den Fall ein Bewährungsversagen, „aber ich gehe von einem Augenblicksversagen aus.“ Sein Mandant habe sich um eine positive Entwicklung bemüht – „aus dem wird noch was“, war sich Marks sicher.

Richter Boesken verhängte schließlich zwei Jahre Freiheitsstrafe als Urteil – mit einer achtmonatigen Vorbewährungszeit. In dieser Vorbewährung, die nur im Jugendstrafrecht anwendbar ist, muss sich der Verurteilte seine Bewährung quasi verdienen. „Sollten Sie sich in diesen acht Monaten auch nur strafrechtlich räuspern, fahren Sie ein“, verdeutlichte Boesken. Und machte klar: „Das ist das aller-, aller-, allerletzte Notausgangtürchen, dünner geht das Eis nicht mehr.“

Zusätzlich muss der 20-Jährige 250 Euro an das Opfer zahlen, seine Ausbildung fortführen und sich regelmäßig mit seinem Bewährungshelfer treffen sowie seine vorab schon aufgenommene Therapie fortführen. „Für Sie fallen heute Geburtstag, Weihnachten und Ostern auf einen Tag“, meinte Boesken. (as)

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