Schulleiterstelle wird neu ausgeschrieben

Montag, den 05. Dezember 2011 um 09:29 Uhr Verfasst von  Andreas Schmidt
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MARBURG. Im Rechtstreit um die Besetzung der Schulleiterposition der Stadtallendorfer Georg-Büchner-Schule standen sich die abgelehnte Bewerberin und Vertreter des Landes Hessen gegenüber. Arbeitsgerichtsdirektor Hans Gottlob Rühle machte jedoch klar: „Wir entscheiden hier nicht, wer besser ist.“ Vielmehr gehe es darum, ob die Position des Schulleiters neu ausgeschrieben werden müsse. Dies war die Forderung der Klägerin – und nach einem Vergleichsvorschlag nahmen beide Parteien diese auch an. Somit wurde ein Rechtstreit, der sich laut Arbeitsgerichtsdirektor Hans Gottlob Rühle „noch Jahre hinziehen könnte“ schnell beendet.

Die 57 Jahre alte Klägerin ist an der Georg-Büchner-Schule Leiterin des Hauptschulzweigs, arbeitet bereits seit 31 Jahren an der Schule. Als die Stelle des in Pension gehenden Schulleiters am 3. August vergangenen Jahres erstmals ausgeschrieben wurde, war die Klägerin die einzige Bewerberin.

Am 18. Oktober 2010 wurde die Stelle erneut ausgeschrieben – wieder ging nur die Bewerbung der Klägerin ein. Beide Male hatte der Ausschreibung ein Anforderungsprofil zugrunde gelegen, das sehr gut auf die 57-Jährige passte. Als die Stelle am 4. Februar diesen Jahres jedoch erneut ausgeschrieben wurde, war das Anforderungsprofil abgeschwächt worden: Die Qualifikationspunkte „langjährige Erfahrung an einer Gesamtschule“ und „Umgang mit der Schulsoftware“ waren entfernt worden – woraufhin sich auch der Leiter der Marburger Friedrich-Ebert-Schule auf den Posten bewarb.

Ihm wurde die Stelle mit Entscheid vom 16. Mai auch zugesprochen, da er nach Meinung des Schulamts die bessere Qualifikation habe – unter anderem, weil er bereits fast 20 Jahre Erfahrung als Schulleiter habe. Damit war die Klägerin nicht einverstanden: Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung, sodass die Schulleiterstelle immer noch vakant ist.

In ihren Augen habe das Schulamt erst nach einem anderen Bewerber gesucht und dann das Anforderungsprofil geändert. Zudem sei der Frauensförderungsplan mit der Auswahl des männlichen Bewerbers nicht erfüllt worden – und die Frauenbeauftragte sei nicht in der entsprechenden Frist über die Änderung des Profils informiert worden. Zudem sei das Gebot des fairen Auswahlverfahrens verletzt worden.

Das Land Hessen sah dies anders: Man habe die Besetzung der Stelle mehrfach aufgeschoben, um mehr Auswahl zu bekommen. Mit der Änderung des Profils habe man dies geschafft. Dadurch sei die Klägerin jedoch keinesfalls benachteiligt worden, da man Anforderungen gestrichen statt hinzugefügt habe. Und auch die Zustimmung der Frauenbeauftragten liege vor.

„Die Bewerberin ist sehr qualifiziert, begabt und anerkannt und hätte gute Chancen“, erläuterte Ministerialrat Carsten Vaupel. Den Ausschlag habe jedoch gegeben, dass der männliche Bewerber durch seine Schulleitertätigkeit einen großen Erfahrungsvorsprung besitze. Zudem sei die Zielvorgabe des Frauenförderplans für eine solche Stelle 0 – „daher konnten wir gar nicht dagegen verstoßen.“

Der Klägervertreter machte hingegen deutlich: „Im Frauenförderplan-Text steht, dass Frauen in Führungspositionen an Schulen im Kreis unterrepräsentiert sind. Wozu ist der Plan da, wenn die Anzahl der Frauen 0 war, 0 ist und 0 bleibt?“

Für Rühle stand jedoch ein weiteres Problem im Vordergrund: „Ein Abschluss des Verfahrens kann lange dauern, und die Schulleiter-Stelle ist schon seit Monaten unbesetzt“, sagte er. Dies sei eine große Belastung für den Vertreter, das Kollegium und auch die Schüler. „Eine so wichtige Schule auf Jahre hin ohne Schulleiter zu lassen ist eine große Hypothek“, sagte Rühle und appellierte an die Beteiligten, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden.

„Unsere Aufgabe ist die Konfliktlösung“, sagte Rühle. „Rechtspositionen hin oder her: Wenn man an die betroffenen Menschen denkt, ist eine schnelle Einigung doch sinnvoll.“ Er schlug vor, die Stelle erneut auszuschreiben, um das Verfahren abzukürzen. Dem stimmten nach einer Beratung beide Seiten zu – „vor allem, weil die Vakanz schon lange andauert und um Ruhe an die Schule zu bringen“, so die Landesvertreter.

„Damit wird eine ungewisse Zeit für die Schule abgekürzt“, freute sich Rühle, der auch lobte: „Es ist nicht leicht, über seinen eigenen Schatten zu springen.“ Die Stelle soll zum zweiten Halbjahr des nächsten Schuljahres besetzt sein, wie die Landesvertreter mitteilten. (as)

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