Gütetermin um Marktleiter scheitert

Donnerstag, den 01. Dezember 2011 um 15:36 Uhr Verfasst von  Andreas Schmidt
Diesen Artikel bewerten
(3 Stimmen)

MARBURG. Kurz, nachdem der Kaufmann Bruno Naumann mit einem REWE-Markt die Lebensmittelabteilung im Kaufhaus Ahrens übernommen hat, wurde dem bisherigen Marktleiter betriebsbedingt gekündigt. Dagegen ging dieser gerichtlich vor – beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht kamen die Parteien zu keiner Einigung.

Am 28. Oktober war dem Kläger zum 29. Februar kommenden Jahres gekündigt worden. „Dies ist bereits der erste Fehler, denn in seinem Arbeitsvertrag ist eine sechsmonatige Kündigungsfrist vorgeschrieben“, so der Rechtsanwalt des Klägers. Ein weiterer formaler Fehler sei, dass die Kündigung nur von einem der beiden Gesellschafter unterschrieben sei. Zudem sei der Betriebsrat nicht zur Kündigung gehört worden.

Der 45-jährige Kläger war seit Juli 2006 bei Ahrens als Marktleiter tätig und wurde in dieser Funktion auch vom REWE-Markt übernommen. Derzeit hilft er im REWE-Markt in Dreihausen als Metzger aus – in dem Beruf, den er ursprünglich gelernt hatte. Und das zu seinem Marktleiter-Gehalt von 4500 Euro.

Bruno Naumann stellte klar: „Dass ich die falsche Frist gesetzt habe zeigt, dass ich nicht so häufig kündige.“ Dennoch sei eine Kündigung unerlässlich. Denn der Markt bei Ahrens laufe bei weitem nicht so gut, wie er laufen müsste. Der Markt trage sich derzeit noch nicht – daher wolle man auf einen Marktleiter gänzlich verzichten und dessen Aufgaben mit den übrigen Kräften auffangen. Der Betriebsrat habe nicht zu der Kündigung gehört werden können, weil es bei Naumann keinen gebe. Und die Vollmacht der zweiten Gesellschafterin liege vor.

Naumann verdeutlichte zudem, dass der Kläger bei zwei weiteren Märkten der REWE-Gruppe anfangen könne: Zum Einen in Bad Berleburg, zum Anderen in Butzbach. „Sie sehen, wir haben uns intensiv Gedanken gemacht und nach Lösungen gesucht“, sagte er.

Der Kläger äußerte, er habe bereits Kontakt zu dem Markt in Butzbach aufgenommen und sei auch bereit, dorthin zu wechseln. „Aber man hat mir auch signalisiert, dass der Rechtstreit dazu abgeschlossen sein müsste – sonst hätte ich bei REWE keine Chance“, sagte er. „Wenn wir eine Einigung erzielen, dann stehen Ihnen alle Türen bei REWE offen“, verdeutlichte Naumann, der betonte: „Ich habe keinen Stress mit Ihnen – aber ich kann Sie mir einfach nicht leisten.“

Der Kläger-Anwalt pochte indes darauf, dass die vertraglich vorgesehene Kündigungsfrist eingehalten werden müsse, was eine Kündigung zum 30. Juni bedeute. „Zusätzlich könnten wir eine Sprinter-Klausel einbauen, mit der mein Mandant vorzeitig entlassen werden kann, falls er vorher einen neuen Job findet“, so der Anwalt. Dieser Klausel stimmte die Gegenseite zu – aber ein Kündigungstermin 30. Juni in Verbindung mit einer Abfindung sei nicht zu leisten.

Arbeitsrichter Hans Gottlob Rühle versuchte, mit einem Vorschlag zwischen den beiden Parteien zu vermitteln: Kündigung zum 29. Februar in Verbindung mit einer Abfindung von 20000 Euro. „Es geht um Ihre berufliche Zukunft, wenn wir weiter prozessieren, denn so lange ist bei REWE nichts drin“, verdeutlichte er dem Kläger. Das früheste Datum für einen Kammertermin sei im April – „und ob die Stellen in den anderen Märkten dann noch unbesetzt sind, ist fraglich“, so Rühle.

Gehe der Prozess dann eventuell noch in die nächste Instanz, „dann haben Sie auch im Jahr 2012 keinen Job, das kann nicht in Ihrem Sinn sein“, mahnte der Richter. Eine weitere Möglichkeit sei es, dass der Kläger als normaler Verkäufer weiter arbeite – verbunden mit deutlichen Gehaltseinbußen. „Aber eine Degradierung ist wohl auch nicht wünschenswert“, so Rühle.

Die Beklagtenseite machte daraufhin das Angebot, die Kündigung zum 29. Februar aufrecht zu erhalten und bot eine Abfindung von 12400 Euro an – mehr sei jedoch aus den bekannten Gründen nicht möglich. Daraufhin zog sich der Kläger mit seinem Anwalt zurück, um das Angebot zu besprechen – mit dem Ergebnis, dass die gebotene Summe zu niedrig sei. Folglich legte Richter Rühle den Kammertermin auf den 11. Mai fest. „Sie werden bestimmt vorher eine Lösung finden, aber das braucht wohl noch Zeit“, so Rühle abschließend. (as)

Sie müssen angemeldet sein um Kommentare verfassen zu können.

Neuestes 112-Video

Die Woche in 100 Sekunden

Anzeige

Benutzerlogin

Anzeige

112-Magazin bei Facebook